Diese Situation zeigt die Wichtigkeit einer Weiterbildung zur „Suchtmedizinischen Grundversorgung“ als wirtschaftlichen Faktor. Der dazu gehörende Kurs umfasst die Vermittlung der wesentlichen Grundlagen von Vorbeugung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitations bei Suchterkrankungen und den von ihnen ausgelösten Krankheitsbildern. Dem Krankheitsbild von Suchterkrankungen entsprechend, finden sich auch Kenntnisse über Entzugs- und Substititionsbehandlungen auf der Fortildungsagenda. Dadurch bildet die Weiterbildung die Basis für die Fachkundenachweise für die Zulassung zur Opiat-, Methadon- und Heroinsubstitution.
Die>b> Zusatz-Weiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht stoffgebundener Suchterkrankungen.
Für die 50 ständige Fortbildung wird von den Kammern mit etwa 50 CME Punkten bewertet. Die Kosten für die Weiterbildung, die gemeinsam mit der Erfüllung weiterer Voraussetzungen, mit einer Überprüfung vor der zuständigen Ärztekammer zur Berechtigung der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ berechtigt, betragen ab ca. € 550.-