Ein weiterer ist die Tatsache, dass diese Ausbildung eine von den Ärztekammern zertifizierte Weiterbildung ist. Als somit qualitätsgesicherte und offizielle ärztliche Medizin bildet sie damit die Voraussetzung zur Abrechnung homöopathischer Behandlungen mit den Krankenkassen.
Die MWBO sieht als Qualifizierung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie vor, dass Sie entweder eine 6 monatige Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten absolvieren, oder 100 Seminarstunden für Fallseminare incl. Supervision absolvieren, die durch 160 Unterrichtseinheiten eines Homöopathiekurses ergänzt werden. Dieser Kurs muss Wissen über den Therapieansatz in der klassischen Homöopathie genauso vermitteln, wie Kenntnisse über die Herstellung, Prüfung, Potenzierung und Wirkung der homöopathischen Mittel. Darüber hinaus gilt es, Wissen über die Behandlung akuter und chronischer Krankheiten mit klassischen Homöopathika zu erlangen. Ergänzt wird dies durch Grundlagen des Ähnlichkeitsprinzips und dessen Anwendung bei der Auswahl des homöopathischen Mittels.
Anamnese, Indikationsstellung, sowie die Durchführung einer homöopathischen Behandlung sind genauso wichtig, wie das Wissen um die Grenzen der Homöopathie. Mit diesem und noch einigem weiteren Rüstzeug sind Sie dann für die anschließende Abschlussprüfung gewappnet, durch die Sie die Berechtigung erwerben, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ zu führen.
Es gibt eine Reihe von Anbietern, die diese Weiterbildungskurse anbieten, dazu gehören unter Anderem der Deutsche Zentralverein Homöopathischer Ärzte und der Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren und Regulationsmedizin e.V.