Der allgemeine Trend hin zu naturheilkundlichen Diagnose- und Therapieverfahren macht weder vor klinisch arbeitenden, noch vor niedergelassenen Ärzten halt. So macht es Sinn, sich mit der Akupunktur ein Verfahren anzueignen, das nicht nur für seine schnellen und nachhaltigen Erfolge und viel Akzeptanz bei Patienten bekannt ist, sondern auch dafür, von gesetzlichen und privaten Kassen in vielen Fällen übernommen zu werden. In erster Linie chronische Schmerzen bei Gonarthrose, aber auch chronische Schmerzsyndrome im Bereich der Wirbelsäule werden selbst von den gesetzlichen Kassen bezahlt. Bei anderen Indikationen zahlen private Kassen auch, bei gesetzlichen muss häufig vor der Behandlung Rücksprache gehalten und eine Genehmigung eingeholt werden.

Nachdem Sie eine 200 stündige Akupunktur Weiterbildung mit der anschließenden Überprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie nicht nur die Zusatzbezeichnung Akupunktur führen, sondern auch die Anerkennung bei Kassen beantragen, regelmäßige Weiterbildungen vorausgesetzt. Je nach Anbieter werden diese 200 Unterrichtseinheiten in drei Module unterteilt, wobei der Löwenanteil von 120 Stunden auf die theoretischen Grundlagen und die grundlegenden Techniken fallen.

In weiteren 60 Einheiten praktizieren Sie dann realistische Behandlungssituationen um im dritten, 20 stündigen Modul dann Fallseminare zu belegen, die unter Supervision stehen. Indem Sie, zum Beispiel bei der Deutschen Gesellschaft für Akupunktur und Neuraltherapie weitere 150 Unterrichtseinheiten anhängen, können Sie sogar eine so genannte Master-Ausbildung Akupunktur abschließen, das auch Diplom B genannt wird. Die zusätzlichen 150 Stunden enthalten dann in erster Linie Spezialseminare. Auch dieser Kurs gipfelt in einer Abschlussprüfung.

Die Preise variieren stark je nach Kursmodul und Anbieter.

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