In Deutschland ist seit vielen Jahren ein Trend hin zu Naturheilverfahren zu erkennen. Patienten nutzen vermehrt die neuen Medien, um sich zu informieren und kommen immer häufiger schon mit einer festen Vorstellung davon in ärztliche Praxen, welche Art von Therapien sie wünschen. Um als Arzt gewappnet zu sein für diese Entwicklung, können Sie die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ erwerben. Dazu bieten verschiedene Anwender privater und öffentlicher Natur 160 h dauernde ärztliche Weiterbildungen an, denen eine 80 stündige Supervision mit Fallbesprechungen folgt. Auch eine 12 wöchige Praxis-Hospitation bei einem weiterbildungsbevollmächtigten Arzt ist im Anschluss möglich, um die Voraussetzungen für die Überprüfung bei den Ärztekammern zu erfüllen.

Die Ausbildung wird häufig in Einzelkurse unterteilt, die in beliebiger Reihenfolge absolviert werden können. Die komplette Ausbildung wird von den Kammern mit etwa 120 CME Punkten bewertet.

In den Kursen werden zunächst grundlegende Informationen über die verschiedenen europäischen Naturheilverfahren vermittelt. Ordnungstherapien, Ausleitungstherapien, Balneotherapien, Neuraltherapie, Schröpfen, Elektrotherapien, Bewegungstherapien, Ernährungstherapie, Phytotherapie, Entspannungstherapien, manuelle Therapien, sowie Wickel und Packungen sind die wesentlichsten dieser Verfahren.

Ein weiteres wichtiges Kapitel bilden die asiatischen Heilmethoden, die durch Medien gefördert bei Patienten besonders populär sind. Von Qi Gong über Akupunktur und Akupressur, bis hin zur chinesischen Phytotherapie gibt es eine große Auswahl an Therapieoptionen.

Nach dem Durchlaufen sowohl der theoretischen Kurse, als auch der praktischen Wochen, können Sie einen Antrag auf Überprüfung durch Ihre zuständige Ärztekammer stellen.

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