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Zusatzbezeichnung klinische Akut- und Notfallmedizin inkl. ACLS Providerkurs (AHA) | München | 07. Oktober 2022 - 16. Januar 2023

Hot
RM

Kursdaten

Kursbezeichnung
Zusatzbezeichnung klinische Akut- und Notfallmedizin inkl. ACLS Providerkurs (AHA)
Startdatum
07. Oktober 2022
Start-Zeit
08:00
End-Datum
16. Januar 2023
End-Zeit
18:00
Gebühren
1800 €
Leistungen:
- Kursunterlagen
- Frühstück, Mittagessen, Getränke, Snacks
- inkl. ACLS Heartcode Provider Lehrgang der AHA
- Kursaufbau: 1. Wochenende vom 07.10. – 09.10.2022 und 2. Wochenende vom 14.01. – 15.01.2023 Präsenz, dazwischen Onlineunterricht an vereinzelten Kurstagen. Der ACLS Kurs findet am 16.01.2023 statt. Die Teilnahme am ACLS Kurs ist freiwillig und stellt keinen festen Bestandteil der Weiterbildung dar.
Am 07.10.2022 beginnt der Kurs erst um 16:00 Uhr
Kursbuchung unter: https://www.medizin-akademie.shop/c/aerzte/klinische-akutmedizin
CME-Punkte
80

Ort

Strasse | Nr. (Suchfeld)
Geisenhausenerstr.
Stadt
München
Geisenhausenerstr.
München, 81379
PLZ
81379
Land
Deutschland
ZUSATZWEITERBILDUNG KLINISCHE AKUT- UND NOTFALLMEDIZIN (80 STUNDEN KURSWEITERBILDUNG GEMÄSS § 4 ABS. 8 IN KLINISCHER AKUT- UND NOTFALLMEDIZIN. ) INKL. ACLS PROVIDER KURS (AHA)

Im Mai 2020 wurde die Zusatzbezeichnung von der Bayerischen Landesärztekammer in die Weiterbildungsordnung mit aufgenommen. Die Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erstdiagnostik und Initialtherapie von Notfall- und Akutpatienten im Krankenhaus sowie die Indikationsstellung und Koordination der weiterführenden fachspezifischen Behandlung in interdisziplinärer Zusammenarbeit.
Diese insgesamt 24-monatige Weiterbildung sieht unter anderem diesen 80 stündigen Kus zur Erlangung der Zusatzweiterbildung vor. Der Weiterbildungskurs wurde von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannt und ist in allen Bundesländern gültig. Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in der Klinischen Akut- und Notfallmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Basierend auf den curricularen Vorgaben setzt sich der Kurs aus Präsenz- und Onlineterminen zusammen.
Kursblöcke (Aufbau und Umfang): Strukturierte curriculare Fortbildung „Organisation in der Notaufnahme“
Modul I Grundlagen und Organisation
Modul II Deeskalationsstrategien und Qualitätsmanagement
Modul III Organisation Notaufnahme und sektorenübergreifende Zusammenarbeit
Modul IV Management von Großschadensereignissen
Lernerfolgskontrolle

Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Klinische Notfall- und Akutmedizin
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und zusätzlich 6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder 3, die auch während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden können.


Weiterbildungszeit
- 24 Monate bei einem Weiterbilder für Klinische Akut- und Notfallmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 in einer interdisziplinären Notfallaufnahme.
- 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Klinischer Akut- und Notfallmedizin.


Übergangsbestimmungen
Ärzte, die bei Inkrafttreten dieser Änderung der Weiterbildungsordnung
1. berechtigt sind, eine Facharztbezeichnung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung zu führen
und
2. 6 Monate Weiterbildung Intensivmedizin an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder 3 nachweisen
und
3. 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Klinischer Akut- und Notfallmedizin nachweisen
und
4. innerhalb der letzten acht Jahre 24 Monate zusätzlich zur Weiterbildung zum Facharzt an einer Weiterbildungsstätte oder vergleichbaren Einrichtung regelmäßig und überwiegend in der Klinischen Akut- und Notfall-medizin in einer interdisziplinären Notfallaufnahme tätig waren und dieses belegen
und
5. in geeigneter Weise den Nachweis erbringen, dass sie die nach dieser Weiterbildungsordnung für diese Zusatz-Weiterbildung geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben haben,
werden auf Antrag zur Prüfung zugelassen.
Anträge nach dieser Übergangsbestimmung sind innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung dieser Weiterbildungsordnung zu stellen.

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