Zielgruppen
Sicherheitsbeauftragte
Qualitätsmanager
Verantwortliche
Betreiber wie Krankenhausträger
Personen, welche die Funktion eines Medizinproduktebeauftragten wahrnehmen (oder in Zukunft wahrnehmen werden)
Medizinproduktebeauftragter - Seminar / Kurs | Mülheim an der Ruhr | 28. Oktober 2020 - 28. Oktober 2020
RN
Redaktion Notarztkurs.com
Kursdaten
Kursbezeichnung
Medizinproduktebeauftragter - Seminar / Kurs
Startdatum
28. Oktober 2020
End-Datum
28. Oktober 2020
Leistungen:
von LVQ Business Akademie
Grundlehrgang: Medizinproduktegesetz – Rechtliche Vorgaben und Fachempfehlungen
Inhalte
Das Medizinprodukterecht beinhaltet neben dem MPG verschiedene weitere Regelungen und Richtlinien. Für den Anwender und für den Verantwortlichen ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung grundlegend. Ziel ist es, ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für den Patienten und dem Anwender zu erreichen. Das betrifft sowohl die sichere Herstellung, das Betreiben als auch das Anwenden von Medizinprodukten.
Diese Sicherheit zu gewährleisten gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Betreibers, des Verantwortlichen und des Beauftragten.
Die vom "Betreiber beauftragte Person" findet sich in § 5 MPBetreibV. Danach dürfen Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV u.a. nur betrieben werden, wenn eine vom Betreiber beauftragte Person gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 2 eingewiesen wurde. Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV dürfen nur nach einer dokumentierten Einweisung angewendet werden, die durch den Hersteller oder durch die vom Betreiber beauftragte Person erfolgt ist. Zur praktischen Umsetzung der Pflichten aus der MPBetreibV wird z. B. ausdrücklich empfohlen, Medizinproduktebeauftragte zu benennen, auch wenn keine Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV in der Einrichtung betrieben und angewendet werden.
Inhalte
Begriffsbestimmung Betreiber, Verantwortlicher, Beauftragter, Anwender
MPBetrV
Das Medizinprodukte-Gesetz (MPG)
Pflichten
CE Kennzeichnung und Klassifizierung von Medizinprodukte
Führen eines Medizinproduktebuches
Sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen
Hausinterne Meldesysteme
Medizinprodukte und Qualitätsmanagement
UEs (unerwünschte Ereignisse)
Abschluss
Medizinproduktebeauftragter - Zertifikat
Lernziele
Abschluss
Medizinproduktebeauftragter - Zertifikat
Es wird eine jährliche Auffrischung empfohlen.
Der Eintrag wurde von der Redaktion Notarztkurs.com erfasst. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte über die Webseite des Veranstalters direkt an den Veranstalter über:
https://www.lvq.de/business-akademie.html
Grundlehrgang: Medizinproduktegesetz – Rechtliche Vorgaben und Fachempfehlungen
Inhalte
Das Medizinprodukterecht beinhaltet neben dem MPG verschiedene weitere Regelungen und Richtlinien. Für den Anwender und für den Verantwortlichen ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung grundlegend. Ziel ist es, ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für den Patienten und dem Anwender zu erreichen. Das betrifft sowohl die sichere Herstellung, das Betreiben als auch das Anwenden von Medizinprodukten.
Diese Sicherheit zu gewährleisten gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Betreibers, des Verantwortlichen und des Beauftragten.
Die vom "Betreiber beauftragte Person" findet sich in § 5 MPBetreibV. Danach dürfen Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV u.a. nur betrieben werden, wenn eine vom Betreiber beauftragte Person gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 2 eingewiesen wurde. Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV dürfen nur nach einer dokumentierten Einweisung angewendet werden, die durch den Hersteller oder durch die vom Betreiber beauftragte Person erfolgt ist. Zur praktischen Umsetzung der Pflichten aus der MPBetreibV wird z. B. ausdrücklich empfohlen, Medizinproduktebeauftragte zu benennen, auch wenn keine Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV in der Einrichtung betrieben und angewendet werden.
Inhalte
Begriffsbestimmung Betreiber, Verantwortlicher, Beauftragter, Anwender
MPBetrV
Das Medizinprodukte-Gesetz (MPG)
Pflichten
CE Kennzeichnung und Klassifizierung von Medizinprodukte
Führen eines Medizinproduktebuches
Sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen
Hausinterne Meldesysteme
Medizinprodukte und Qualitätsmanagement
UEs (unerwünschte Ereignisse)
Abschluss
Medizinproduktebeauftragter - Zertifikat
Lernziele
Abschluss
Medizinproduktebeauftragter - Zertifikat
Es wird eine jährliche Auffrischung empfohlen.
Der Eintrag wurde von der Redaktion Notarztkurs.com erfasst. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte über die Webseite des Veranstalters direkt an den Veranstalter über:
https://www.lvq.de/business-akademie.html
Ort
Strasse | Nr. (Suchfeld)
Mülheim an der Ruhr, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Stadt
Mülheim an der Ruhr
Mülheim an der Ruhr, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Mülheim an der Ruhr,
Mülheim an der Ruhr,
Land
Deutschland
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