Kombilehrgang Beauftragter für Medizinprodukte-Sicherheit inkl. Grundkurs zum Medizinprodukte-Beauftragten | Mainz | 01. September 2020 - 03. September 2020
RN
Redaktion Notarztkurs.com
Kursdaten
Kursbezeichnung
Kombilehrgang Beauftragter für Medizinprodukte-Sicherheit inkl. Grundkurs zum Medizinprodukte-Beauftragten
Startdatum
01. September 2020
Start-Zeit
09:00
End-Datum
03. September 2020
End-Zeit
17:00
Gebühren
450 €
Leistungen:
Die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) legt fest, dass jeder, der Medizinprodukte beruflich oder gewerblich betreibt oder anwendet, dabei aufgetretene Vorkommnisse der zuständigen Bundesoberbehörde zu melden hat. Die Meldepflicht gilt auch für mitgeteilte Vorkommnisse, wenn in Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder Verpflichtungen Medizinprodukte zur Eigenanwendung durch Patienten oder andere Laien an den Endanwender abgegeben werden.
Die Meldung hat unverzüglich zu erfolgen. Anwender und Betreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass die Medizinprodukte, die im Verdacht stehen, an einem Vorkommnis beteiligt zu sein, nicht verworfen werden, bis die Risikobewertung durch die Bundesoberbehörde abgeschlossen ist.
Um die gesetzliche Pflicht zur Meldung von Vorkommnissen in Zusammenhang mit Medizinprodukten sowie Rückrufmaßnahmen der Hersteller zu koordinieren und sicherstellen, ist ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit erforderlich. Es handelt sich um eine zentrale Person in der Gesundheitseinrichtung (i.d.R. aus der Leitungsebene). Bitte beachten Sie die Teilnahmevoraussetzungen.
Aufgaben
Kontaktperson für Anwender, Behörden, Hersteller, Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung der notwendigen korrektiven Maßnahmen
Koordinierung der Rückrufmaßnahmen der Hersteller in Gesundheitseinrichtungen
Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
Förderung der Meldebereitschaft und Unterstützung von Anwendern
Förderung der Kommunikation zwischen den Abteilungen und den verschiedenen Fachdisziplinen
Mitwirkung in abteilungsübergreifenden Qualitäts- und Sicherheitszirkeln
Sicherstellung betroffener Medizinprodukte und Dokumentation
Prüfung der Informationen der Bundesoberbehörden oder von Herstellern über Medizinprodukterisiken und gezielte interne Weiterleitung
Auswertung der gesammelten Informationen hinsichtlich eines innerbetrieblichen Schulungsbedarfs
Unterstützung der Medizinprodukte-Beauftragten und –Verantwortlichen
Inhalte
1. und 2. Tag (Medizinprodukte-Beauftragter), jeweils von 09.00 bis 17.00 Uhr:
Einführung in das Medizinprodukterecht,
Aufgaben der Medizinprodukte-Beauftragten und die Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für Medizinprodukte-Sicherheit,
Begriffsbestimmungen,
Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV),
Anwender- und Betreiberpflichten,
Systematik der Anforderungen an das Anwenden und Betreiben der Medizinprodukte in der Gesundheitseinrichtung bzw. im ambulanten Bereich,
Inbetriebnahme von Medizinprodukten,
Organisieren, Durchführen und Dokumentieren von Einweisungen,
Führung der erforderlichen Dokumentationen gemäß MPBetreibV bzw. Weitergabe der Daten an die Abteilung Medizintechnik,
Aufbewahrung der Gebrauchsanweisungen der Medizinprodukte
Sicherheits- und messtechnische Kontrollen,
Instandhaltungsmaßnahmen und Instandsetzungen,
Unterstützung des Beauftragten für Medizinprodukte-Sicherheit bei Vorkommnissen und Maßnahmen der Hersteller
Am 3. Tag folgen die speziellen Inhalte für die Beauftragten für Medizinproduktesicherheit, 09.00 bis 12.30 Uhr:
Aufgaben eines Beauftragten für Medizinprodukte-Sicherheit,
Meldewesen und Beobachtungssystem gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV),
Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber,
Koordinierung von Rückrufmaßnahmen,
Fallbeispiele
Teilnahmevoraussetzungen:
Medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder (einschlägige!) technische Ausbildung (gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV)
Der Eintrag wurde von der Redaktion Notarztkurs.com erfasst. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte über die Webseite des Veranstalters direkt an den Veranstalter:
https://www.asb-mainz.de/
Die Meldung hat unverzüglich zu erfolgen. Anwender und Betreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass die Medizinprodukte, die im Verdacht stehen, an einem Vorkommnis beteiligt zu sein, nicht verworfen werden, bis die Risikobewertung durch die Bundesoberbehörde abgeschlossen ist.
Um die gesetzliche Pflicht zur Meldung von Vorkommnissen in Zusammenhang mit Medizinprodukten sowie Rückrufmaßnahmen der Hersteller zu koordinieren und sicherstellen, ist ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit erforderlich. Es handelt sich um eine zentrale Person in der Gesundheitseinrichtung (i.d.R. aus der Leitungsebene). Bitte beachten Sie die Teilnahmevoraussetzungen.
Aufgaben
Kontaktperson für Anwender, Behörden, Hersteller, Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung der notwendigen korrektiven Maßnahmen
Koordinierung der Rückrufmaßnahmen der Hersteller in Gesundheitseinrichtungen
Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
Förderung der Meldebereitschaft und Unterstützung von Anwendern
Förderung der Kommunikation zwischen den Abteilungen und den verschiedenen Fachdisziplinen
Mitwirkung in abteilungsübergreifenden Qualitäts- und Sicherheitszirkeln
Sicherstellung betroffener Medizinprodukte und Dokumentation
Prüfung der Informationen der Bundesoberbehörden oder von Herstellern über Medizinprodukterisiken und gezielte interne Weiterleitung
Auswertung der gesammelten Informationen hinsichtlich eines innerbetrieblichen Schulungsbedarfs
Unterstützung der Medizinprodukte-Beauftragten und –Verantwortlichen
Inhalte
1. und 2. Tag (Medizinprodukte-Beauftragter), jeweils von 09.00 bis 17.00 Uhr:
Einführung in das Medizinprodukterecht,
Aufgaben der Medizinprodukte-Beauftragten und die Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für Medizinprodukte-Sicherheit,
Begriffsbestimmungen,
Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV),
Anwender- und Betreiberpflichten,
Systematik der Anforderungen an das Anwenden und Betreiben der Medizinprodukte in der Gesundheitseinrichtung bzw. im ambulanten Bereich,
Inbetriebnahme von Medizinprodukten,
Organisieren, Durchführen und Dokumentieren von Einweisungen,
Führung der erforderlichen Dokumentationen gemäß MPBetreibV bzw. Weitergabe der Daten an die Abteilung Medizintechnik,
Aufbewahrung der Gebrauchsanweisungen der Medizinprodukte
Sicherheits- und messtechnische Kontrollen,
Instandhaltungsmaßnahmen und Instandsetzungen,
Unterstützung des Beauftragten für Medizinprodukte-Sicherheit bei Vorkommnissen und Maßnahmen der Hersteller
Am 3. Tag folgen die speziellen Inhalte für die Beauftragten für Medizinproduktesicherheit, 09.00 bis 12.30 Uhr:
Aufgaben eines Beauftragten für Medizinprodukte-Sicherheit,
Meldewesen und Beobachtungssystem gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV),
Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber,
Koordinierung von Rückrufmaßnahmen,
Fallbeispiele
Teilnahmevoraussetzungen:
Medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder (einschlägige!) technische Ausbildung (gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV)
Der Eintrag wurde von der Redaktion Notarztkurs.com erfasst. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte über die Webseite des Veranstalters direkt an den Veranstalter:
https://www.asb-mainz.de/
Ort
Strasse | Nr. (Suchfeld)
Kreisgeschäftsstelle Arbeiter-Samariter-Bund Mainz-Bingen, 5, Hattenbergstraße, Neustadt, Mainz, Rheinland-Pfalz, 55118, Deutschland
Stadt
Mainz
Kreisgeschäftsstelle Arbeiter-Samariter-Bund Mainz-Bingen, 5, Hattenbergstraße, Neustadt, Mainz, Rheinland-Pfalz, 55118, Deutschland
Mainz, 55122
Mainz, 55122
PLZ
55122
Land
Deutschland
Dieser Kurs kombiniert die Weiterbildung zum Medizinprodukte-Beauftragten und zum Beauftragten für Medizinprodukte-Sicherheit.
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