Wenn Sie eine Zulassung als Facharzt innehaben und 24 Monate Weiterbildung in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte durchlaufen haben, können Sie eine Zusatzweiterbildung „Physikalische Therapie“ absolvieren. Da gemäß der Definition, die die deutsche Weiterbildungsordnung für Fachärzte vorgibt, die physikalische und Rehabilitative Medizin auch Naturheilverfahren und Balneotherapien vorsieht, bezeichnen viele Anbieter ihre Facharztweiterbildungen auch als „Physikalische Therapie und Balneologie“.

Das Ziel der Weiterbildung, ist die Erkennung, Diagnostik und Therapie, Rehabilitation und sekundäre Prävention von Krankheiten und Schädigungen. Dabei kommen Methoden der physikalischen, manuellen, Balneo- und Klimatherapien, sowie andere Naturheilverfahren zum Einsatz. Meist arbeiten Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Physikalische Therapie“ in Kurorten, an Kureinrichtungen und in Rehabilitationseinrichtungen.

Die Weiterbildung sieht neben einer 12 monatigen Arbeit bei einem Weiterbildungsbefugten für physikalische Therapie und Balneologie einen 240 stündigen Kurs vor. Zur besseren Durchführbarkeit und Übersicht teilen viele Anbieter solche Kurse in Sechs Blöcke ein. Während diese Blöcke teilweise unter der Woche stattfinden, setzen einige Organisatoren darauf, sie an aufeinanderfolgenden Wochenenden durchzuführen, so zum Beispiel die Leipziger MeAm-Akademie Gesellschaft für medizinische Weiterbildung mbH.

Im Anschluss an die komplette Weiterbildung ist eine Überprüfung vor der für Ihren Standort zuständigen Ärztekammer vorgesehen, damit Sie die Zusatzbezeichnung „Physikalische Therapie“ führen dürfen. Die Gebühren, die für die einzelnen Weiterbildungskurse anfallen, betragen etwa € 550.-

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