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Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ... was braucht man außer dem Notarztkurs?

 

Jedes Bundesland hat seine eigene Ärztekammer, die eine eigene Weiterbildungsordnung herausgibt. Deshalb sind die Bestimmungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin von Landesärztekammer zu Landesärztekammer unterschiedlich. Letztendlich gleichen sich die Weiterbildungsanforderungen in weiten Teilen, aber es gibt doch einige feine Unterschiede, wie etwa der geforderte Zeitpunkt des Notarztkurses oder die Anzahl der abzuleistenden Einsätze.

Gemein ist allen Weiterbildungsordnungen, dass sie als Voraussetzung eine 24-monatige Weiterbildung in einem Gebiet der direkten Patientenversorgung festlegen. Die verschiedenen, darauf aufbauenden Varianten der Weiterbildungsordnungen sind je nach Bundesland:

Alle Länder verlangen also den Notarztkurs. Außerdem werden in den allermeisten Ländern nach der Anwesenheit bei einem Notarztkurs fünfzig Fahrten als "Praktikant" auf einem Notarztwagen gefordert. Übrigens gibt es auch die Möglichkeit, einen Simulationskurs (NASIM25) zu belegen, um zumindest einen Teil der notwendigen Notarzteinsätze in überschaubarer zeit mittels Simulationen zu erlangen. Ob die für Sie zuständige Landesärztekammer diese Simulationen anerkennt, erfragen Sie am besten selbst. Die NASIM25 Kurse werden u.a. von NAW Berlin veranstaltet.

Die Regelung, dass man zehn lebensrettende Einsätze braucht, findet sich in keiner Weiterbildungsordnung mehr. In einzelnen Ländern gibt es auch noch Übergangsbestimmungen bezüglich der Fachkunde Rettunsgdienst, die es vor der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin gab und die sehr viel einfacher zu erlangen war. Ärzte, die diese Fachkunde bereits besitzen, können diese zur Anerkennung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bei der zuständigen Ärztekammer einreichen und sich damit Notarztkurs und das aufwendige Praktikum sparen. Näheres dazu auf den Internetseiten der einzelnen Landesärztekammern.